Auch im Alter aktiv.
Neben der Einsatzabteilung und Jugendfeuerwehr gibt es bei uns ebenso eine Alters- und Ehrenabteilung.
In Sachsen regelt die Feuerwehrsatzung der jeweiligen Kommune die Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehr. Gemäß § 18 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) können Feuerwehrangehörige, die das Höchstalter für den aktiven Dienst erreicht haben oder aus gesundheitlichen Gründen ausscheiden müssen, in die Alters- und Ehrenabteilung aufgenommen werden.

Diese Abteilung dient der Würdigung langjähriger Verdienste und ermöglicht weiterhin die Teilnahme an feuerwehrinternen Veranstaltungen und geselligen Aktivitäten. Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung bleiben Teil der Feuerwehrgemeinschaft, sind jedoch nicht mehr im aktiven Einsatzdienst tätig.
